Energieautarkie
Definition & Einordnung
Energieautarkie bezeichnet die vollständige Selbstversorgung mit Energie ohne externen Bezug – beispielsweise durch Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biogasanlagen oder Blockheizkraftwerke. Viele Betriebe, Kommunen und Privatanwender verfolgen dieses Ziel zur Reduktion der Abhängigkeit von steigenden Energiekosten und Versorgungsrisiken.
Technische Voraussetzungen und Herausforderungen
Vollständige Energieautarkie erfordert neben ausreichender Erzeugungskapazität eine ausreichend dimensionierte Speicherlösung, um Zeiten ohne Erzeugung zu überbrücken. Ein besonderes Problem stellt die saisonale Diskrepanz dar: Hohe Erzeugung im Sommer steht einem höheren Verbrauch im Winter gegenüber.
Praxislösungen und Rolle von Batteriespeichern
In der Praxis wird selten vollständige Autarkie angestrebt. Stattdessen zielen Projekte auf einen hohen Autarkiegrad von etwa 70 bis 90 % ab. Batteriespeicher gleichen den zeitlichen Versatz zwischen Stromerzeugung und -verbrauch aus.