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§14a EnWG

Definition & Einordnung

§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen im Stromnetz. Dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher. Die Regelung zielt darauf ab, Netzengpässe im Verteilnetz zu vermeiden und den Infrastrukturausbau durch flexible Steuerung großer Verbraucher zu reduzieren – als zentrale Komponente der aktuellen Energiewende-Regulierung.

Dimmung, Leistungsbegrenzung und Netzentgelt-Modelle

Seit 2024 können Netzbetreiber bei Netzengpässen die Leistung steuerbarer Geräte vorübergehend auf maximal 4,2 kW begrenzen. Es handelt sich dabei um eine Leistungsbegrenzung, nicht um eine vollständige Abschaltung. Betreiber erhalten im Gegenzug reduzierte Netzentgelte über drei verfügbare Modelle:

  • Modul 1: Pauschale Reduzierung der Netzentgelte
  • Modul 2: Prozentuale Reduzierung
  • Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte abhängig von der Netzauslastung

Das gewählte Modell wirkt sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit des Systems aus.

Rolle von Batteriespeichern und Energiemanagement

Batteriespeicher spielen eine entscheidende Rolle, indem sie netzseitige Leistungsreduzierungen technisch ausgleichen. In Kombination mit intelligenten Energiemanagementsystemen (EMS) können Speicher Dimmungsphasen automatisch erkennen und darauf reagieren – bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Betriebs und Komforts sowie Nutzung reduzierter Netzentgelte. So wird §14a von einer regulatorischen Einschränkung zu einer Chance für netzfreundliche Dienstleistung und Energiekostenoptimierung.