Definition & Einordnung
Ein TRAS-Notstromsystem bezeichnet ein Notstrom- bzw. Sicherheitsstromsystem, das den Anforderungen der Technischen Regeln für Anlagensicherheit (TRAS) entspricht. Die TRAS konkretisieren gesetzliche Vorgaben aus dem Immissionsschutz- und Gefahrstoffrecht und gelten insbesondere für Anlagen und Betriebsbereiche, in denen mit gefährlichen Stoffen umgegangen wird.
TRAS 110 und Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung
Die TRAS 110 regelt die Auslegung der Sicherheitsstromversorgung in gefährdungsrelevanten Anlagen. Sie definiert unter anderem Anforderungen an Reaktionszeiten bei Stromausfall, Autonomiezeiten, Redundanzkonzepte sowie regelmäßige Prüf- und Wartungsintervalle. Ziel ist es, sicherheitsrelevante Funktionen auch bei Netzausfall zuverlässig aufrechtzuerhalten, etwa für Lüftung, Überwachung, Steuerung oder Abschaltsysteme.
Batteriespeicher im TRAS-konformen Notstromkonzept
Batteriespeicher können als Bestandteil eines TRAS-konformen Notstromsystems eingespeist werden, wenn sie entsprechend dimensioniert, redundant ausgelegt und überwacht sind. Sie bieten den Vorteil extrem kurzer Umschaltzeiten und hoher Zuverlässigkeit. Für längere Autonomiezeiten werden Batteriespeicher häufig mit Dieselaggregaten kombiniert, sodass ein hybrides Sicherheitsstromsystem entsteht. In dieser Kombination erfüllen Batteriespeicher die Anforderungen an schnelle Reaktionszeiten, während Aggregate die Langzeitversorgung sicherstellen.