Definition & Einordnung
Als Ü20-Anlagen werden Photovoltaikanlagen bezeichnet, deren 20-jährige EEG-Förderung ausgelaufen ist. Nach Ablauf dieser garantierten Einspeisevergütung erhalten Betreiber für eingespeisten Strom nur noch den aktuellen Marktwert, der häufig bei unter 10 ct/kWh liegt. Für viele landwirtschaftliche Betriebe stellt sich damit die zentrale Frage, ob und wie der Weiterbetrieb der bestehenden PV-Anlage wirtschaftlich sinnvoll gestaltet werden kann.
Wirtschaftliche Herausforderungen nach dem EEG-Auslauf
Nach dem EEG-Auslauf verliert die klassische Volleinspeisung deutlich an Attraktivität. Gleichzeitig liegen die Kosten für bezogenen Netzstrom in der Landwirtschaft häufig bei 30 bis 40 ct/kWh oder darüber. Diese Differenz macht deutlich, dass das Einspeisen von Solarstrom zum Marktpreis wirtschaftlich kaum sinnvoll ist. Ohne Anpassung des Betriebskonzepts wird ein Großteil des erzeugten Stroms zu niedrigen Preisen abgegeben, während teurer Strom aus dem Netz bezogen werden muss. Viele Ü20-Anlagen verfügen technisch jedoch noch über Jahre oder sogar Jahrzehnte an Restlebensdauer, sodass ein Rückbau häufig nicht die beste Option ist.
Eigenverbrauch mit Batteriespeicher als Lösung
Die wirtschaftlich sinnvollste Option für Ü20-Anlagen ist die Umstellung auf Eigenverbrauch in Kombination mit einem Batteriespeicher. Statt den Solarstrom zu niedrigen Marktpreisen einzuspeisen, wird er selbst genutzt und ersetzt teuren Netzstrom. Der Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauchsanteil erheblich, indem er überschüssige Solarenergie speichert und zeitversetzt verfügbar macht. In landwirtschaftlichen Betrieben mit planbarem Strombedarf, etwa für Melktechnik, Lüftung oder Kühlung, lassen sich so deutliche Kosteneinsparungen erzielen. Ein intelligentes Energiemanagementsystem optimiert zusätzlich die Nutzung von PV-Strom und Speicher. Dadurch wird der Weiterbetrieb einer Ü20-Anlage nicht nur möglich, sondern wieder wirtschaftlich attraktiv.